Allgemeine Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck auf sämtlichen COVID19-Virus Evakuierungsflügen welche im Auftrag des BMEIA von der Austrian Airlines AG als Operating Carrier durchführt werden - Wien, März 2020
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 - Anwendungsbereich
Artikel 3 - Tickets
Artikel 4 – Flugpreise, Tarife, Steuern und Zuschläge
Artikel 5 – Buchung von Beförderungsplätzen
Artikel 6 – Rechtzeitiges Eintreffen zur Abfertigung (Check In) und zum Boarding
Artikel 7 – Verweigerung der Beförderung sowie Beförderungsbeschränkungen
Artikel 8 – Gepäck
Artikel 9 – Annullierung, Nichtbeförderung in Folge von Überbuchung, Verspätung von Flügen
Artikel 10 – Erstattungen
Artikel 11 – Verhalten an Bord des Flugzeuges
Artikel 12 – Vermittelte Nebenleistungen Dritter
Artikel 13 – Verwaltungsformalitäten
Artikel 14 – Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer
Artikel 15 – Schadenshaftung
Artikel 16 – Fristen für Ersatzansprüche und Klagen
Artikel 17 – Sonstiges
Artikel 18 – Auslegung der Bestimmungen
Artikel 19 – Abänderungen und Verzicht
Artikel 20 – Gerichtsstand
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Wir, unser und uns sind Austrian Airlines AG. Wir führen sämtliche COVID19-Virus Evakuierungsflüge als ausführender Luftfrachtführer (Operating Carrier) im Auftrag des BMEIA durch.
(Autorisierter) Agent ist ein Verkaufsagent, welcher von uns ermächtigt ist, uns im Ticket-Verkauf zu vertreten.
Abkommen ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.
Airline Code ist ein Code bestehend aus 2 Symbolen oder 3 Buchstaben, welcher der jeweiligen Fluglinie zugeordnet wird.
Anschlussflug ist ein Flug aufgrund zweier oder mehrerer aufeinander folgender, gemeinsam ausgestellter Tickets, wobei diese zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
Elektronischer Coupon ist ein Coupon in elektronischer Form oder ein sonstiges Dokument in unserer Datenbank.
Elektronisches Ticket ist der von uns ausgestellte Itinerary/Receipt, der elektronische Coupon oder die Bordkarte.
Flug Coupon ist der Teil des Tickets der den Vermerk Flight Coupon oder good for passage enthält oder im Falle des elektronischen Tickets der elektronische Coupon; er gibt die einzelnen Orte an, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.
Flugsegment ist ein Teil einer Beförderung zwischen zwei Orten, der von uns oder einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt wird.
Flugunterbrechung ist die geplante Unterbrechung Ihrer Reise an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsflughafen.
Gepäck sind Ihre persönlichen Gegenstände, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Reise mit sich führen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.
Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das uns anvertraut wurde und für das eine Gepäcksmarke ausgestellt wurde. Nicht aufgegebenes Gepäck ist alles übrige Gepäck.
Gepäcksmarke ist ein von uns zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestelltes Dokument. Sie besteht aus der Gepäcksanhängemarke, die am Gepäck befestigt wird und aus der Gepäckseinlösemarke, die Ihnen ausgehändigt wird.
Höhere Gewalt sind unübliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres oder Ihres Einflussbereiches, deren Folgen auch unter Einhaltung größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden können.
Itinerary/Receipt ist ein von uns ausgestelltes Dokument oder mehrere Dokumente, in dem der Name des Passagiers, Fluginformationen und sonstige Informationen enthalten sind.
Konsument ist jede Person, die Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Konsumentenschutzgesetz* in der jeweils geltenden Fassung ist.
Luftfrachtführer (Carrier) ist jeder andere Luftfrachtführer als wir, dessen Airline Code auf Ihrem Ticket oder auf Ihren Anschlussflugscheinen aufscheint.
Passagier ist jede Person, mit Ausnahme der Mitglieder des Bordpersonals, die aufgrund eines Tickets in einem Flugzeug transportiert wird oder werden soll (siehe auch Begriffsbestimmung Sie und Ihr).
Passagier Coupon (Passenger Coupon) ist der Teil des Tickets, der immer bei Ihnen verbleibt.
Rechtzeitiges Eintreffen beim Check-in ist jener Zeitpunkt, der von uns bzw. einem Luftfrachtführer bestimmt wurde, zu dem sämtliche Check-in-Formalitäten erledigt sein müssen und Sie Ihren Boardingpass (Einsteigekarte) erhalten haben.
Sie und Ihr bedeutet irgendeine Person, mit Ausnahme von Mitgliedern des Bordpersonals, welche gemäß eines Tickets in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll (siehe auch die Definition für Passagier).
SZR sind die durch den Internationalen Währungsfonds festgelegten Sonderziehungsrechte (1 SZR entspricht am 04.01.2010 1,08900 EURO).
Tage sind volle Kalendertage, einschließlich Sonntage und gesetzlicher Feiertage; bei Schadensanzeigen wird der Tag des Erhalts des Gepäcks nicht mitgerechnet; bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Tickets wird der Tag der Ausstellung bzw. der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
Tarif ist das für die Beförderung eines Fluggastes und Gepäcks zu entrichtende Entgelt sowie die Bedingungen, unter denen dieser anwendbar ist.
Ticket (Flugschein) ist entweder das Dokument mit dem Vermerk Passenger Ticket and Baggage Check (Passagier Coupon und Gepäckschein) oder das elektronische Ticket; es umfasst auch die Vertragsbedingungen und Hinweise sowie die Flug- und Passagier Coupons.
Vereinbarte Zwischenlandeorte sind Orte, mit Ausnahme des Abflugs- und des Bestimmungsortes, welche im Ticket ausdrücklich als solche benannt oder als solche in unseren Flugplänen veröffentlicht sind.
Vertragsbedingungen sind die auszugsweise in Ihrem Ticket oder Itinerary/Receipt abgebildeten (bzw. mit diesem übermittelten) Bestimmungen, die als solche bezeichnet werden und welche mittels Verweis diese Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck zu einem Bestandteil Ihres Beförderungsvertrages machen.
* Bundesgesetz vom 8.3.1979, BGBl 140, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden, in der jeweils geltenden Fassung.
Artikel 2 - Anwendungsbereich
2.1 Charterflüge
Bei Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung kommen diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Anwendung, soweit sie nicht durch die Bedingungen der Charterver-einbarung und des Charter-Tickets abgeändert oder ersetzt werden.
2.2 Information über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers**
Sämtlichen COVID19-Virus Evakuierungsflüge führen wir im Auftrag des BMEIA als Operating Carrier durch.
2.3 Entgegenstehendes Recht
Im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und unseren Tarifen oder dem anwendbaren Recht, gehen diese Tarife bzw. das anwendbare Recht den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor.
Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen unter dem jeweils anwendbaren Recht ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2.4 Bestimmungen des Luftfrachtführers
Sofern in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht anders geregelt, gehen im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und anderen Bestimmungen, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor.
** Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG.
Artikel 3 - Tickets
3.1 Allgemeines
3.1.1 Wir befördern nur den im Ticket angeführten Passagier; Sie müssen daher jederzeit in der Lage sein, die zu Ihrer Identifikation nötigen Dokumente vorzulegen.
3.1.2 Das Ticket ist nicht übertragbar.
3.1.3 Das Ticket ist und bleibt zu jederzeit unser Eigentum.
3.1.4 Ausgenommen den Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht auf einem Flug befördert werden, wenn Sie dafür kein gültiges Ticket mit einem gültigen Flug Coupon und allen übrigen unbenutzten Flugcoupons sowie dem Passagier Coupon besitzen. Weiters können Sie nicht befördert werden, wenn Ihr Ticket in irgendeiner Weise verändert wurde und dies nicht durch uns oder einen unserer Agenten geschah. Im Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht befördert werden, wenn Sie sich nicht ausreichend ausgewiesen haben und kein gültiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
3.1.5 a Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eines bei uns oder einem unserer Agenten gekauften Tickets (oder eines Teiles davon) oder der unvollständigen Vorlage desselben, werden wir auf Ihren Wunsch ein Ersatzticket (oder einen Teil davon) ausstellen, wenn uns zu diesem Zeitpunkt der Nachweis dafür erbracht wird, dass das Ticket für die in Frage stehende Beförderung ursprünglich ordnungsgemäß ausgestellt war. In diesem Fall müssen Sie allerdings eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie uns für sämtliche notwendigen und angemessenen Kosten bis zum Wert des Original-Tickets entschädigen, welche uns oder einem anderen Luftfrachtführer im Falle der Einlösung oder des Abfluges des in Verlust geratenen Tickets oder Flug Coupons entstehen. Der ausstellende Luftfrachtführer kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr für dieses Service verlangen, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht auf eine Nachlässigkeit dieses Luftfrachtführers oder eines seiner Agenten zurückgeht.
3.1.5.b Ist ein solcher Nachweis nicht möglich oder sind Sie nicht bereit, eine solche Erklärung zu unterzeichnen, können wir bzw. der ausstellende Luftfrachtführer Sie dazu anhalten, den vollen Preis für dieses neue Ticket zu bezahlen. Allerdings werden wir den Betrag für das verlorene bzw. beschädigte Originalticket abzüglich einer Bearbeitungsgebühr refundieren, sofern und sobald uns der Nachweis erbracht wird, dass das verlorene oder beschädigte Ticket vor Ablauf der Gültigkeit nicht verwendet wurde.
3.1.6 Das Ticket stellt einen Wert dar, weshalb Sie ausreichend sicherstellen sollten, dass es weder beschädigt noch gestohlen wird.
3.2 Gültigkeitsdauer
3.2.1 Ein Ticket zum Normaltarif ist zur Beförderung ein Jahr gültig, gerechnet vom Zeitpunkt des Antrittes der Beförderung oder, sofern das Ticket auch nicht teilweise zur Beförderung verwendet worden ist, vom Ausstellungstage an. Ein Ticket zu einem anderen als dem Normaltarif ist zur Beförderung oder Erstattung nur für die Zeit gültig, wie sie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers oder im Beförderungstarif oder im Ticket selbst angegeben ist.
3.2.2 Können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets Ihre Reise deshalb nicht antreten, weil wir zu dem Zeitpunkt, an dem Sie reisen möchten, Ihre Buchung nicht bestätigen können, wird die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets bis zum nächsten Flug verlängert, auf welchem wir einen Beförderungsplatz in der Beförderungsklasse für die der Flugpreis entrichtet wurde, zur Verfügung stellen können oder Sie erhalten eine Erstattung in Übereinstimmung mit Artikel 10.
3.2.3 Können Sie Ihre Reise nach Reiseantritt wegen Krankheit nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer fortsetzen, so können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets verlängern. Eine Verlängerung ist allerdings nur möglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder reisefähig sind oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen wurde, auf welchem Platz zur Verfügung steht, und ausschließlich in der Klasse, für die das Ticket ausgestellt wurde. Eine solche Krankheit muss durch ein ärztliches Zeugnis attestiert werden. Wenn die im Ticket verbleibenden Flug Coupons, oder im Falle eines elektronischen Tickets der Elektronische Coupon, einen oder mehrere Zwischenlandeorte beinhalten, kann die Gültigkeit des Tickets für die Dauer von maximal drei Monaten nach dem auf dem Ticket ausgewiesenen Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen können wir die Gültigkeitsdauer der Tickets von den Sie begleitenden engeren Familienmitgliedern ebenfalls verlängern.
3.2.4 Verstirbt ein Fluggast während seiner Flugreise, kann bei den ihn begleitenden Fluggästen auf die Mindestaufenthaltsdauer verzichtet oder die Gültigkeitsdauer des Tickets verlängert werden. Kommt es im engeren Familienkreis des Fluggastes, der sich auf einer Flugreise befindet, zu einem Todesfall, kann das vom Fluggast benützte Ticket und die Tickets der ihn begleitenden engeren Familienmitglieder entsprechend verlängert werden. Jede dieser Änderungen erfolgt erst nach Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde; die Verlängerung der Gültigkeit ist auf einen Zeitraum von 45 Tagen ab dem Todesfall beschränkt.
3.3. Einhaltung der Beförderungsreihenfolge der Flugcoupons
3.3.1. Ein Flugticket besteht aus einem oder mehreren Flugcoupons. Jeder Flugcoupon wird für genau eine Flugstrecke ausgestellt. Zum Beispiel: ein Ticket von München nach New York und zurück mit den Flugstrecken München – Wien, Wien – New York, New York – Wien, Wien – München besteht aus vier Flugcoupons bzw. einem Ticket. Ebenso besteht der Flug Wien – München, München – Wien aus zwei Flugcoupons bzw. einem Ticket, unabhängig von einem Aufenthalt in München. Das Ticket, das Sie erworben haben, ist nur gültig für die darauf angegebene Beförderungsreihenfolge. Das von Ihnen bezahlte Entgelt basiert auf unseren Tarifen und wurde speziell anhand der von Ihnen gewählten Reisedaten und der Beförderungsreihenfolge berechnet. Daher gilt das berechnete Entgelt nur für die auf dem Ticket angegebene Beförderungsreihenfolge. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen dar. Aufgrund der Marktsituation können Tarife mit mehreren Flugcoupons günstiger sein, als die jeweiligen Flugstrecken. Damit diese günstigeren Tarife nicht unterlaufen werden, hat Austrian Airlines das Abfliegen der Beförderungsreihenfolge als Beförderungsbedingung festgeschrieben.
3.3.2. Wenn Sie die Flugcoupons aufgrund Höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund oder Hindernis (z.B. Verspätung des Zubringerfluges), nicht in der angegebenen Reihenfolge abfliegen können bleiben die restlichen Flugcoupons weiterhin gültig. Die diesbezüglichen Gründe sind uns sofort nach Kenntniserlangung oder Wegfall des Hindernisses bekannt zu geben und nachzuweisen. Diesfalls können Sie die restlichen Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegen.
3.3.3. Wenn Sie die Flugcoupons in Umgehung des Tarifsystems nicht in der angegebenen Reihenfolge abfliegen, werden wir den anwendbaren Preis für die tatsächlich von Ihnen beabsichtigte Beförderungsreihenfolge verrechnen. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Beförderungsreihenfolge zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis. Es wird für die Nachkalkulation der günstigste, verfügbare Preis in Ihrer Buchungsklasse für die geänderte Beförderungsreihenfolge zugrunde gelegt. War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Buchungsklasse für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Buchungsklasse für die geänderte Beförderungsreihenfolge zugrunde gelegt. Dabei werden die Steuern und Gebühren für den nicht in Anspruch genommenen Flugcoupon abgezogen. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass Sie den Differenzbetrag gezahlt haben.Der Aufpreis kann jederzeit in unserem Callcenter oder bei Ihrer Buchungsstelle abgefragt werden.Hier finden Sie Links zu den Kontaktdaten: Informationsseite für weltweite Reservierungsnummern Schriftliche Anfragen bitte über unser Kontaktformular
3.4 Mehrfachbuchungen
In dem Fall, dass für Sie mehrere idente Tickets (d.h. Tickets mit identem Datum, identer Beförderungsreihenfolge der Flug Coupons, identen Passagiernamen, identem Tarif) ausgestellt wurden, sind wir berechtigt, die überzähligen Flugsegmente zu stornieren, so dass nur eine Reise für Sie bestehen bleibt.
Artikel 4 – Flugpreise, Tarife, Steuern und Zuschläge
4.1 Flugpreise
Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugs- zum Bestimmungsort, ausgenommen anderes ist ausdrücklich vereinbart. Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals sind nicht enthalten. Der Flugpreis wird in Übereinstimmung mit unseren bei Abschluss des Beförderungsvertrages gültigen Tarifen berechnet. Sollten Sie Ihre Reiseroute oder das Datum Ihrer Reise ändern, kann dies daher Einfluss auf den zu bezahlenden Flugpreis haben.
4.2 Steuern, Gebühren und Zuschläge
Anwendbare Steuern, Gebühren und Zuschläge, die durch Regierungs- oder sonstige Behörden oder von Flughafenunternehmen eingehoben werden, sind von Ihnen zu tragen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie auf diese Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche nicht im Flugpreis inbegriffen sind, hingewiesen.
4.3 Währung
Flugpreise und Zuschläge können in der Währung des Landes bezahlt werden, in dem das Ticket ausgestellt wurde, außer eine andere Währung wird bei oder vor der Bezahlung von uns oder einem unserer Agenten angegeben (z.B. weil die Umrechnung der lokalen Währung nicht möglich ist). Andere Währungen können wir nach unserem Ermessen akzeptieren.
Artikel 5 – Buchung von Beförderungsplätzen
5.1 Zustandekommen des Beförderungsvertrages
Die Buchung findet ausschließlich im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem BMEIA unter Heranziehung der Austrian Airlines AG als Auftragsdatenverarbeiter statt.
5.2 Persönliche Daten
5.2.1 Datenschutz
Sämtliche Informationen zu den von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [Link]
5.2.2 Erfassung von Kontaktdaten
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 996/2010*** bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auf unserer Website eine Kontaktperson mit Namen und Telefonnummer oder E-Mailadresse zu nennen, die im Fall eines Flugunfalls verständigt werden soll. Diese Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nach dem letzten von Ihnen angegebenen Flug wieder gelöscht. Bitte beachten Sie, dass diese Daten nicht mit der Buchung verknüpft sind - wenn Sie umbuchen, sind die Daten erneut einzugeben.
5.3 Sitzplatz
5.3.1 Entgeltliche Sitzplatzreservierung
Im Rahmen einer Sitzplatzreservierung gegen Entgelt haben Sie Anspruch auf eine bestimmte Sitzplatzkategorie (Fenster-, Gang-, oder Mittelplatz). Im Falle einer durch uns veranlassten Umbuchung, bei Flugausfall oder durch uns vorgenommene Änderungen aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen Gründen wird Ihnen der bezahlte Betrag erstattet, sofern die von Ihnen gewünschte Sitzplatzkategorie nicht erfüllt werden kann. Bei einer durch Sie vorgenommenen Stornierung oder Umbuchung des Tickets oder bei Erwerb eines Upgrades wird der für die beantragte Reservierung der Sitzplatzkategorie bezahlte Betrag nicht erstattet.
5.3.2 Unentgeltliche Sitzplatzreservierung
Bei einer unentgeltlichen Sitzplatzreservierung werden wir alles unternehmen, Ihre gewünschte Sitzplatzreservierung zu berücksichtigen; allerdings ist es uns nicht möglich, einen speziellen Sitzplatz zu garantieren. Wir behalten uns jederzeit, auch nach dem Besteigen des Flugzeugs, das Recht vor, Ihnen einen Platz zuzuweisen oder einen zugewiesenen Platz zu ändern. Dies kann aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen Gründen notwendig sein.
5.4 Rückbestätigung von Buchungen
5.4.1 Es kann notwendig sein, Anschluss- oder Rückflüge innerhalb bestimmter Fristen rück zu bestätigen. In diesen Fällen werden Sie darüber bzw. wie und wo Sie diese Bestätigung vornehmen können, rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ist diese Bestätigung erforderlich und wird sie von Ihnen unterlassen, können wir Ihren Anschluss- oder Rückflug streichen. Sollten Sie uns informieren, dass Sie trotzdem reisen möchten und sind Sitzplätze auf dem Flug in der gewählten Buchungsklasse verfügbar, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, Sie zu Ihrem nächsten Zwischenlandeort oder Ihrem Bestimmungsort zu befördern.
*** Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG.
Artikel 6 – Rechtzeitiges Eintreffen zur Abfertigung (Check In) und zum Boarding
6.1 Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check In variiert von Flughafen zu Flughafen: Wir empfehlen daher, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check In-Zeiten nicht einhalten. Gerne werden wir oder unsere Agenten Sie hinsichtlich der Check In Zeiten Ihres ersten Fluges mit uns informieren. Sie können diese Zeiten auch aus unseren Flugplänen entnehmen. Bezüglich jedes Anschluss- oder Rückflugs auf Ihrer Reise müssen Sie sich jedoch selbst informieren.
6.2 Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check In bekannt gegeben wurde.
6.3 Sollten Sie sich nicht rechtzeitig am Abfertigungsort (Check In) oder am Flugsteig (Boarding) einfinden, können wir Ihre Buchung streichen.
Artikel 7 – Verweigerung der Beförderung sowie Beförderungsbeschränkungen
7.1 Beförderungsverweigerungsrecht
Wir behalten uns vor, Ihnen nach unserem Ermessen die Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks auf unseren Flügen zu verweigern, sofern wir Ihnen dies zuvor schriftlich mitgeteilt haben. Unter diesen Umständen erhalten Sie natürlich eine Rückerstattung des Flugpreises.Außerdem dürfen wir Ihnen oder Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern, wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder wir begründeter Weise der Meinung sind, er werde eintreten:
7.1.1 sofern diese Maßnahme notwendig ist, um anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zu entsprechen; oder
7.1.2 Ihre Beförderung oder der Transport Ihres Gepäcks die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort der Passagiere oder der Crew gefährden oder bedrohen könnte; oder
7.1.3 Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihre Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Passagiere, die Crew oder Eigentum darstellt; oder
7.1.4 Sie bereits auf einem früheren Flug erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten; oder
7.1.5 Sie sich geweigert haben, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
7.1.6 Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt haben; oder
7.1.7 Sie scheinbar nicht über gültige Reisedokumente verfügen, oder versuchen, in ein Land einzureisen, das Sie lediglich als Transitpassagier bereisen dürfen bzw. für das Sie nicht die gültigen Reisedokumente haben, Sie Ihre Dokumente während der Reise zerstören oder diese nicht - gegen Erhalt einer entsprechenden Bestätigung - auf Verlangen der Crew übergeben wollen; oder
7.1.8 Sie ein unrechtmäßig oder weder bei uns noch bei einem unserer Agenten erworbenes oder ein als gestohlen gemeldetes Ticket vorlegen oder Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind; oder
7.1.9 Sie die Bestimmungen gemäß Artikel 3.3 betreffend die Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons nicht erfüllen oder Sie ein Ticket vorlegen, das in einer anderen Form als üblicher Weise durch uns oder unsere Agenten verändert wurde; oder
7.1.10 Sie unsere Sicherheits- und Warnhinweise oder sonstigen Anweisungen nicht beachten.
7.2 Spezielle Unterstützung
Die Beförderung von unbegleiteten Kindern, behinderten Menschen, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die spezieller Unterstützung bedürfen, muss vorher ausdrücklich mit uns vereinbart werden.
Artikel 8 – Gepäck
8.1 Freigepäck
Je nach Tarif können Sie Gepäck in bestimmtem Ausmaß als Freigepäck mitführen.
8.2 Übergepäck
Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäcksgrenze hinaus ist zuschlagspflichtig. Diesbezügliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3 Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände
8.3.1 Als Gepäck dürfen Sie nicht mit sich führen:
8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Fluggerät, Personen oder Gegenstände an Bord zu gefährden, insbesondere die in den "Dangerous Goods Regulations" der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und der IATA (International Air Transport Association) und in anderen Bestimmungen (weiterführende Informationen sind bei uns erhältlich) ersichtlichen Gegenstände;
8.3.1.2 Gegenstände, deren Transport nach den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen wird, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;
8.3.1.3 Gegenstände, die nach unserer Ansicht wegen ihrer Gefährlichkeit, Unsicherheit, ihres Gewichtes, ihrer Größe, Form oder Art, ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung als Gepäck ungeeignet sind; Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3.2 Feuerwaffen und Munition, ausgenommen für Jagd- und Sportzwecke sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, wobei Feuerwaffen entladen und gesichert sowie entsprechend verpackt sein müssen und der Transport von Munition den in Artikel 8.3.1.1. genannten Regelungen unterliegt.
8.3.3 Waffen, wie z.B. antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer u.ä. können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden; das Mitführen in der Kabine ist allerdings nicht gestattet.
8.3.4 Befinden sich dennoch irgendwelche Gegenstände, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwähnt, in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen, vorausgesetzt der Verlust bzw. die Schäden wurden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
8.4 Recht auf Verweigerung der Beförderung
8.4.1 Wir behalten uns vor, die Beförderung der in Artikel 8.3 genannten Gegenstände abzulehnen bzw. die Weiterbeförderung aller solcher allenfalls im Laufe der Beförderung entdeckter Gegenstände zu verweigern. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung von Gepäck zu verweigern, das über der erlaubten Freigepäcksgrenze liegt und das nicht vor Beginn ihrer Reise von uns auf der angemeldeten Strecke bestätigt wurde, bzw. für das nicht der anwendbare Zuschlag (z.B. Übergepäck oder Sportgepäck) entrichtet wurde. Für die weitere Disposition der nicht akzeptierten Gepäcksstücke sind Sie selbst verantwortlich und wir übernehmen keine Haftung.
8.4.2 Wir erlauben uns, die Beförderung von Gegenständen abzulehnen, welche von uns aufgrund ihrer Größe, Form oder Art, Gewicht, Inhalt, oder aus Sicherheits- oder operationellen Gründen oder aus Gründen des Wohlbefindens anderer Passagiere als für den Transport ungeeignet befunden werden. Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.4.3 Wir erlauben uns, Gepäck für die Beförderung abzulehnen, wenn es unserer Meinung nach nicht ordentlich und sicher verpackt ist. Informationen über Verpackungen, welche wir nicht akzeptieren, sind auf Anfrage erhältlich.
8.5 Durchsuchung von Personen und Gepäck
Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem Gepäck Gegenstände wie in Artikel 8.3 beschrieben zum Transport übergeben haben oder mitführen. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, können wir Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haften wir grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.6 Aufgegebenes Gepäck
Bei Übergabe des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück eine Gepäcksmarke aus.
8.6.1 Auf jedem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name oder eine andere Möglichkeit zur Identifizierung angebracht sein.
8.6.2 Ihr aufgegebenes Gepäckstück wird, soweit möglich, immer auf demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, dass wir entscheiden, die Beförderung aus Sicherheitsgründen auf einem anderen Flug durchzuführen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem unserer folgenden Flüge befördert werden, werden wir es Ihnen nach der Ankunft am Bestimmungsort zustellen, ausgenommen das anwendbare Recht erfordert Ihre Anwesenheit bei den Zollformalitäten.
8.7 Handgepäck
8.7.1 Die Maximalgröße und das Maximalgewicht für nicht aufgegebenes Gepäck sind zu beachten. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden. Je nach Tarif können Zusatzkosten für die Gepäcksaufgabe anfallen.
8.7.2 Gegenstände, die für den Transport im Laderaum nicht geeignet sind (wie z.B. Musikinstrumente) und nicht unter die Bestimmungen des Artikels 8.7.1 fallen, können für die Beförderung in der Kabine nur angenommen werden, wenn wir rechtzeitig darüber informiert wurden und Ihnen der Transport von uns zugesagt wurde. Wir erlauben uns, dafür einen Zuschlag einzuheben. Diesbezügliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.8 Abholung und Ausfolgung des aufgegebenen Gepäcks
8.8.1 Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Zwischenlandung zur Verfügung gestellt wird. Sollten Sie es nicht binnen fünf Tagen nach Ankunft des Gepäcks bzw. Verständigung von der Ankunft abholen, erlauben wir uns, eine Lagergebühr einzuziehen. Die Lagergebühr entspricht jener Gebühr, die auf dem jeweiligen Flughafen für die Verwahrung Ihres Reisegepäcks zu bezahlen wäre, maximal jedoch EUR 10 pro Tag. Verlangen Sie Ihr Gepäck nicht binnen drei Monaten ab dessen Bereitstellung, entsorgen wir es und haften keinesfalls für dadurch entstehende Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber Konsumenten nur insofern, als die Nichtabholung des Gepäcks nicht durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Sollten uns noch Beträge geschuldet werden, erfolgt die Auslieferung des Gepäcks gegen Bezahlung der offenen Beträge.
8.8.2 Ausschließlich der Besitzer der Gepäckseinlösemarke ist berechtigt, das Gepäck entgegenzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, uns zu vergewissern, dass der Inhaber der Gepäckseinlösemarke der berechtigte Empfänger des auszuliefernden Gepäcks ist.
8.8.3 Verlangt eine Person aufgegebenes Gepäck und kann sie keine Gepäckeinlösemarke vorweisen, werden wir dieser Person das Gepäck nur ausfolgen, wenn diese uns ausreichend glaubhaft machen kann, dass sie der Besitzer dieses Gepäckstückes ist.
8.9 Tiere
Die Beförderung von Tieren unterliegt besonderen Transportbestimmungen und ist daher nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Austrian Airlines befördern grundsätzlich nur Hunde und Katzen. Wenn wir einer Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, werden wir diese nur unter folgenden Bedingungen transportieren:
8.9.1 Sie müssen sicherstellen, dass ihr Haustier in einem ausreichend großen und geeigneten Transportbehälter sicher eingeschlossen ist. Zusätzlich sind gültige Gesundheits- und Impfzeugnisse erforderlich, gemeinsam mit einer Einreiseerlaubnis sowie anderen, von den jeweiligen Ländern geforderten Einreise- und Transitpapieren. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende notwendige Maßnahmen und Regelungen festzulegen, die Sie bei uns erfragen können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Seite Sie werden zu einer möglicherweise nicht barrierefrei optimierten Webseite weitergeleitet.www.austrian.com/Info/Flying/TransportationAnimals.aspx oder rufen Sie uns an: +43 5 1766 1000
8.9.2 Das Gewicht der mitgeführten Tiere sowie das Gewicht der geeigneten Transportbehältnisse und des notwendigen Tierfutters gelten nicht als Freigepäck, auch wenn Sie sonst kein Gepäck mitführen; es fällt eine Gebühr für Übergepäck an, die wir Ihnen auf Anfrage nennen.
8.9.3 Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde (Arbeitshunde, psycho-therapeutisch eingesetzte Hunde) sowie deren Versandkäfige und mitgeführtes Hundefutter befördern wir entsprechend unseren sonstigen Bestimmungen ohne extra Gebühr, selbst wenn ihr Gewicht die Freigepäcksgrenze übersteigt. Die Kostenfreiheit sowie eine Beförderung in der Kabine setzen den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit voraus. Die Abhängigkeit des Fluggasts von der Begleitung eines psycho-therapeutisch eingesetzten Hundes ist durch ein medizinisches Attest zu belegen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen sind wir nicht verpflichtet, andere Tiere als Hunde als Begleittiere zu akzeptieren.
8.9.4 Sollte ein Tier nicht alle erforderlichen Dokumente für die Ein- oder Durchreise in oder durch irgendein Land haben (Aus- und Einreise-, Gesundheits- oder sonstige Dokumente) oder sollte ein Tier während der Beförderung nicht ordnungsgemäß verpackt sein, übernehmen wir dafür keinerlei Haftung und der Besitzer des Tieres muss uns für sämtliche Strafen, Kosten, Verluste oder sonstigen Schäden in diesem Zusammenhang entschädigen. Sie haften für alle Schäden, die ein Tier oder Begleithund an Bord eines Flugzeuges oder bei Dritten verursacht.
Artikel 9 – Annullierung, Nichtbeförderung in Folge von Überbuchung, Verspätung von Flügen
Wir bemühen uns nach besten Kräften, Annullierungen, Nichtbeförderungen in Folge von Überbuchung und Verspätungen zu vermeiden. Sollte dennoch ein Flug verspätet sein oder annulliert werden bzw. werden Sie aufgrund einer Überbuchung nicht transportiert, haben Sie Ansprüche entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsund Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
Artikel 10 – Erstattungen
10.1 In Übereinstimmung mit den anwendbaren Tarifbestimmungen erstatten wir ein Ticket oder einen unbenützten Teil davon wie folgt:
10.1.1 Wir sind berechtigt, die Erstattung entweder an jene Person, die im Ticket genannt ist oder die das Ticket bezahlt hat vorzunehmen, vorausgesetzt letzteres wird uns zufrieden stellend nachgewiesen.
10.1.2 Wurde das Ticket von einer anderen als der im Ticket angegebenen Person bezahlt, und wurde bei Ausstellung des Tickets ein entsprechender Erstattungsbeschränkungsvermerk angebracht, so werden wir eine Erstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, vornehmen.
10.1.3 Außer im Falle des Verlustes des Tickets werden wir eine Erstattung nur gegen Übergabe des Tickets und aller unbenutzter Flug Coupons vornehmen.
10.2 Erstattungsbetrag bei freiwilliger Erstattung
10.2.1 Sollten Sie aus anderen als den in Artikel 9. genannten Gründen Anspruch auf Erstattung haben, berechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:
10.2.1.1 wurde kein Teil des Tickets abgeflogen, wird der bezahlte Flugpreis abzüglich anwendbarer Bearbeitungs- und Stornogebühren ersetzt;
10.2.1.2 wurde ein Teil des Tickets abgeflogen, wird die Differenz zwischen dem bezahlten Flugpreis und dem Preis für den Teil der Strecke, der abgeflogen wurde, abzüglich anwendbarer Bearbeitungs- und Stornogebühren ersetzt.
10.3 Erstattung eines in Verlust geratenen Tickets
10.3.1 Sollten Sie ein Ticket oder einen Teil davon verlieren und Sie uns diese Tatsache ausreichend nachweisen, werden wir Ihnen gegen Bezahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets den Ticketpreis unter folgenden Bedingungen erstatten:
10.3.1.1 das verlorene Ticket (oder ein Teil davon) wurde weder zur Beförderung noch zur Erstattung eingelöst, erstattet oder ersetzt;
10.3.1.2 die den Erstattungsbetrag erhaltende Person verpflichtet sich in der von uns vorgeschriebenen Form, im Fall eines unrechtmäßigen Gebrauches den erstatteten Betrag zurückzuzahlen und zwar in dem Ausmaß, in dem das Ticket (oder ein Teil davon) von einer anderen Person zur Beförderung oder Erstattung vorgelegt oder eingelöst wurde.
10.3.2 Sollten wir oder einer unserer Agenten das Ticket verlieren, werden wir es natürlich ersetzen.
10.4 Ablehnung von Erstattungen
10.4.1 Wir können die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag auf Erstattung erst nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird.
10.4.2 Wir erlauben uns, den Ersatz eines Tickets, das uns oder den Behörden eines Landes als Beweis für die Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt wurde, abzulehnen; es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie das Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder Beförderungsmittel verlassen werden.
10.5 Erstattungsart und Währung
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung in derselben Art und Währung vorzunehmen, in der das Ticket bezahlt wurde.
Artikel 11 – Verhalten an Bord des Flugzeuges
11.1 Allgemeines
Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach unserem begründeten Ermessen derart, dass
das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,
Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen, insbesondere in Fällen betreffend das Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder
Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,
werden wir jene Maßnahmen ergreifen, die wir für geeignet erachten, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen können wir Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen.
Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.
Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.
11.2 Elektronische Geräte
Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte bis zu einem Gewicht von 1 kg (2.2 lbs), wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet; sofern solche Geräte mehr als 1 kg (2.2 lbs) Kilogramm wiegen oder aufgrund ihrer Größe nicht in die Sitztasche passen (z.B. Standard-Laptops), müssen diese während des Rollens, des Starts und der Landung des Flugzeuges ausgeschaltet und verstaut werden. Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck). Die Verwendung anderer elektronischer Geräte mit Sendefunktion (z.B. ferngesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Hörbehelfe und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden.
Sofern es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann die Verwendung elektronischer Geräte durch die Besatzung jederzeit untersagt werden.
Artikel 12 – Vermittelte Nebenleistungen Dritter
12.1 Sofern wir für Sie von der Beförderung verschiedene Leistungen Dritter vermitteln oder Dokumente für die Erbringung einer anderen Beförderungsleistung oder Dienstleistung als der Flugleistung durch einen Dritten ("Nebenleistungen") ausstellen, wie zB durch Hotels oder Mietwagenunternehmen, handeln wir lediglich als Ihr Vertreter. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem maßgeblichen Dritten zustande. Wir sind nicht Vertragspartner.
12.2 Im Falle einer Buchung eines Austrian myHoliday Packages wird für Leistungen aus dem betreffenden Package durch unsere Vermittlung ein Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweils ausgewählten Vertragspartner begründet. Ansprüche aus diesen Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich direkt zwischen den Vertragspartnern. Im Hinblick auf Austrian myHoliday Packages sind wir lediglich Subunternehmer Ihres Vertragspartners für den Flug und/oder Transport, soweit dieser von uns unmittelbar oder gemeinsam mit einem Code Share Partner erbracht wird. Hinsichtlich aller anderen angebotenen Leistungen treten wir ausschließlich als Vermittler auf. Bitte beachten Sie, dass die Austrian myHoliday Packages nur in Kombination mit einem Austrian Airlines Flug erhältlich sind. Eine Buchung ohne Flug ist nicht möglich.
Artikel 13 – Verwaltungsformalitäten
13.1 Allgemeines
13.1.1 Sie sind selbst verantwortlich, alle für Ihre Reise notwendigen Dokumente und Visa zu beschaffen sowie sämtliche Gesetze und Bestimmungen der Länder, aus denen oder in die Sie reisen oder durch die Sie reisen, einzuhalten.
13.1.2 Wir tragen keine Verantwortung für die Folgen, die aus der Nichtbeibringung dieser Dokumente oder der Nichtbefolgung dieser Gesetze oder Bestimmungen herrühren.
13.2 Reisedokumente
Bereits vor Antritt der Reise müssen Sie sämtliche Dokumente betreffend Aus- und Einreise, die Gesundheit oder andere, durch Gesetz, Verordnung oder sonstige Bestimmung der betroffenen Länder geforderte Papiere, vorweisen und uns gestatten, Kopien anzufertigen und einzubehalten.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschriften, oder im Fall, dass Ihre Reisedokumente nicht ordnungsgemäß erscheinen, die Beförderung zu verweigern. Wir haften nicht, wenn wir im guten Glauben der Ansicht sind, dass nach unserer Auffassung maßgebliche Vorschriften Ihre Beförderung nicht zulassen und wir sie Ihnen deshalb verweigern. Außerdem haften wir nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung von Formalitäten entstehen, wenn Sie befördert wurden, obwohl Ihnen die Beförderung zu verweigern war.
13.3 Einreiseverweigerung
Sollte Ihnen in irgendeinem Land die Einreise verweigert werden, müssen Sie alle daraus folgenden Kosten, Strafen oder über uns verhängte Bußen sowie den Rücktransport aus diesem Land selbst tragen. Der für den Transport an den Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde, bezahlte Flugpreis kann Ihnen in diesem Fall nicht erstattet werden.
13.4 Haftung des Fluggastes für Strafen, Kosten der Anhaltung, etc.
Sollten wir angehalten werden, Strafen oder Kosten für Ihre Anhaltung zu bezahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt oder entsprechende (Reise-) Dokumente nicht ordnungsgemäß vorgelegt haben, haben Sie uns auf Verlangen sämtliche in diesem Zusammenhang aufgewendeten Beträge zu ersetzen. Wir können dafür die von Ihnen an uns bezahlten Gelder für nicht genutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gegenstände verwenden.Wir behalten uns außerdem das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Sicherstellung der Zahlung zu gewährleisten.
13.5 Zollkontrolle
Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- und andere Behörden beizuwohnen. Wir haften nicht für den Ihnen durch die Durchsicht Ihres Gepäcks oder durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstandenen Schaden.
13.6 Sicherheitskontrolle
Sie haben sich allen Sicherheitskontrollen durch die Behörden, den Flughafen, die Luftfrachtführer oder uns zu unterziehen.
Artikel 14 – Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer
Wird eine Beförderung durch uns und andere Luftfrachtführer aufgrund eines Tickets durchgeführt, stellt diese in Bezug auf das Abkommen eine einheitliche Leistung dar. In diesem Zusammenhang siehe jedoch Artikel 15.3.2.
Artikel 15 – Schadenshaftung
15.1 Grundsätze
Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt:
15.2 Anwendbares Recht
Hinsichtlich unserer Schadenshaftung werden das Abkommen sowie die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (alle Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung) angewendet.
15.3 Allgemeine Bestimmungen
15.3.1 Wir sind von der Haftung ganz oder teilweise befreit, wenn der Schaden durch Ihr Verschulden verursacht oder mitverursacht wurde.
15.3.2 Stellen wir Tickets für die Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers aus oder nehmen wir Gepäck zur Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers an, so handeln wir lediglich als Agent für diesen anderen Luftfrachtführer.Hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks haben Sie das Recht, auch den ersten oder den letzten Luftfrachtführer wegen Schadenersatzes in Anspruch zu nehmen.
15.3.3 Wir haften nicht für Schäden, die direkt oder indirekt auf die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, Vorschriften oder Verordnungen oder darauf zurückzuführen sind, dass Sie denselben nicht nachkommen, oder die in einem von uns nicht zu vertretenden Umstand ihren Ursprung haben.
15.3.4 Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Schadenersatz mit pönalem Charakter. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenüber Konsumenten nur insofern, als wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und uns die durch diese Schäden betroffenen Interessen des Konsumenten beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15.3.5 Ausschluss und Beschränkungen unserer Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Agenten, Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren Fluggerät wir benutzen, einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der gegebenenfalls von uns und den genannten Personen als Schadenersatz insgesamt zu leisten ist, darf die für uns geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
15.3.6 Ungeachtet der Bestimmung von Artikel 15.4.2 haften wir nicht, wenn wir beweisen, dass wir, unsere Leute und sonstige Personen, deren wir uns zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedienen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass wir diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
15.3.7 Keine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bedeutet einen Verzicht auf einen Haftungsausschluss oder auf eine Haftungsbeschränkung nach dem Abkommen oder nach dem anwendbaren Recht.
15.4 Haftung für Personenschäden
15.4.1 Unbeschränkte Haftung
Unsere Haftung für Schäden aufgrund der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung eines Passagiers durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen ist betragsmäßig grundsätzlich nicht beschränkt.
15.4.2 Verzicht auf Haftungsbefreiung
Für Schäden bis zu einem Betrag im Gegenwert von 113.100 SZR (entspricht per 04.01.2010 einem Betrag von EUR 123.165,9) verzichten wir auf die Haftungsbefreiung durch den Beweis gemäß Artikel 20 des Abkommens.
15.4.3 Vorauszahlungen
Im Fall eines Schadenseintritts werden wir unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 15 Tagen ab Feststellung der Identität jener natürlichen Person, die zum Schadenersatz berechtigt ist, eine Vorauszahlung auf den Schadenersatzbetrag leisten, welche zur Deckung der unmittelbaren finanziellen Bedürfnisse erforderlich ist. Im Falle des Todes eines Passagiers beträgt diese Vorauszahlung den Gegenwert von mindestens 16.000 SZR (entspricht per 04.01.2010 einem Betrag von EUR 17.424,00). Diese Vorauszahlung ist auf den endgültigen Schadenersatzbetrag anrechenbar.
15.4.4 Haftungsausschluss
Übernehmen wir Ihre Beförderung, obwohl diese aufgrund Ihres Alters oder Ihres geistigen oder körperlichen Zustandes derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für Sie darstellt, oder diese zu befürchten ist, so haften wir nicht für Schäden in dem Ausmaß, in dem sie durch diesen Zustand verursacht oder mitverursacht worden sind. Falls die Beförderung aus diesen Gründen für Sie eine Gefährdung darstellen könnte, sind Sie verpflichtet, uns darüber vorab zu informieren, damit wir die Möglichkeiten für eine gefahrlose Beförderung überprüfen können.
15.5. Haftung für Gepäckschäden
15.5.1 Unsere Haftung für Reisegepäck ist auf den Betrag von 1.131 SZR (entspricht per 04.01.2010 einem Betrag von EUR 1.231,66) je Reisendem beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Leuten verursacht worden ist, die entweder vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten wird; im Fall einer Handlung oder Unterlassung unserer Leute ist außerdem nachzuweisen, dass diese in Ausführung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
15.5.2 Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in Ihrem Gepäck verursacht werden. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Passagiers oder an unserem Eigentum, haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die uns hieraus entstehen, zu entschädigen.
15.5.3 Befinden sich Gegenstände, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwähnt, in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen, vorausgesetzt der Verlust bzw. die Schäden wurden von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt (siehe auch Art 8.3.4.).
Artikel 16 – Fristen für Ersatzansprüche und Klagen
16.1 Anzeige von Schäden
Sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen, stellt die Entgegennahme des Gepäcks ohne unverzügliche Reklamation zum Ausfolgezeitpunkt einen ausreichenden Beweis dafür dar, dass das Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag übergeben wurde.
Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, Anzeige über den Schaden erstatten; das gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Frist abgesendet werden.
16.2 Ausschlussfrist für Klagen
Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tag der Ankunft des Flugzeuges am Bestimmungsort oder vom dem Tag, an welchem das Flugzeug am Bestimmungsort hätte ankommen sollen oder von dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichtes.
Artikel 17 – Sonstiges
Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks finden in Übereinstimmung mit bestimmten anderen anzuwendenden oder von uns erlassenen Vorschriften statt. Diese von Zeit zu Zeit abgeänderten Vorschriften sind wichtig und betreffen unter anderem die Beförderung unbegleiteter Kinder, Beschränkungen des Transportes elektronischer Geräte, den Konsum alkoholischer Getränke an Bord, etc.
Artikel 18 – Auslegung der Bestimmungen
Die Überschriften der einzelnen Artikel dienen lediglich der Übersicht und sind nicht für eine Auslegung der Bestimmungen heranzuziehen.
Artikel 19 – Abänderungen und Verzicht
Keiner unserer Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten ist berechtigt, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder sonstige Bestimmungen zu ergänzen, abzuändern oder auf deren Anwendung zu verzichten.
Artikel 20 – Gerichtsstand
Sollte sich aus den Bestimmungen des Abkommens oder anderen anwendbaren Rechts kein Gerichtsstand ergeben, können Klagen gegen uns nur beim sachlich zuständigen Gericht in Wien eingebracht werden.
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